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StWZ Energie AG
Mühlegasse 7
4800 Zofingen, CH
062 745 32 32,
info@stwz.ch

Versorgung mit Gas und Strom

News

Die Energieversorgung in der Schweiz ist aktuell gewährleistet. Die Heizperiode 2022/23 konnte mit genügend Gas und Strom überstanden werden. Die Lage an den Märkten bleibt jedoch ungewiss und für den kommenden Winter 2023/24 könnte es wieder zu einer ähnlichen Situation kommen. Eine Auswahl an Informationen dazu finden Sie hier.

Energie-Dashboard des Bundesamts für Energie: Hier stellt der Bund die wichtigsten Kennzahlen zur aktuellen Energieversorgungssituation der Schweiz zur Verfügung.

Lagebeurteilung Schweiz: Die aktuelle Lagebeurteilung der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes wird regelmässig aktualisiert.

OSTRAL: Die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen bietet Informationen rund um eine allfällige Strommangellage.

KIO: Die Kriseninterventionsorganisation für Gasversorgung in ausserordentlichen Lagen bietet Informationen rund um eine allfällige Gasmangellage.

Mangellage - Kanton Aargau: Auf der Webseite des Kantons Aargau finden Sie ebenfalls weiterführende Informationen rund um die Strom- und Gasmangellage.

Newsletter Kanton Aargau: Mit einem Abonnement des Newsletters sind Sie auf dem neuesten Stand des Kantons.

Broschüre rollierende Abschaltung: Was müssen Sie beachten.

Hotline

Der Bund hat eine Hotline eingerichtet. Diese beantwortet Fragen zum Energiesparen sowie zu einer möglichen Mangellage und ist entweder via Telefon unter 0800 005 005 oder via E-Mail hotline@bwl.admin.ch erreichbar.

Strom

Versorgungssicherheit Strom

Das Risiko einer Strommangellage

Die tiefere Stromproduktion sowie der höhere Verbrauch in den Wintermonaten machen die Schweiz abhängig von Stromimporten. In Europa wird im Winter für die Stromproduktion viel Gas benötigt. Daher sind die Gas- und Stromversorgung sehr eng miteinander verbunden. Bleibt das Gas also aus oder ist in geringeren Mengen verfügbar, wirkt sich das entsprechend auch auf die Stromproduktion im Ausland aus. Daher hängt die Wahrscheinlichkeit einer Strommangellage auch stark von der Gassituation ab.
 


Bei einer Mangellage bestimmt die wirtschaftliche Landesversorgung die Bereitschaftsgrade 1 bis 3 und beantragt den Breitschaftsgrad 4 beim Bundesrat.


Oberstes Ziel ist es, zyklische Abschaltungen zu verhindern. Deshalb kommt es bei einer Manggellage zuerst zu Sparmassnahmen. Betroffen wären beispielsweise Schaufensterbeleuchtungen oder Schwimmbäder, die das Wasser mit Strom erhitzen. Wirken diese Sparmassnahmen zu wenig, werden die Energiemengen im Auftrag des Bundes basierend auf einer Verordnung durch die Stromnetzbetreiber kontingentiert. Dabei sind Grossverbraucher mit einem jährlichen Strombedarf von mehr als 100'000 Kilowattstunden betroffen. Bleibt die Mangellage weiterhin bestehen, kommt es zu temporären und kontrollierten Abschaltungen. 

Gas BG

Grundsätzlich sind sämtliche Kundinnen und Kunden angehalten, speziell in den Wintermonaten sparsam mit Strom umzugehen. Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht. Wie man effizienter mit Energie umgehen kann, finden Sie hier.

Für die Verbrauchslenkung im Bereitschaftsgrad 4 ist ein Massnahmenportfolio vorbereitet

Gas BG 4

Gas

Vier Stufen zur Mangellagen-Bekämpfung

Die Massnahmen bei einer allfälligen Gas-Mangellage sind in vier Stufen unterteilt. Momentan befinden wir uns in keiner Stufe. Sparappelle würden in der ersten Stufe vehementer an die Bevölkerung und Unternehmungen gerichtet. Grundsätzlich gilt: Was man einspart, kann im Winter eingesetzt werden. Laut der Verordnung wären folgende weitere Massnahmen vorgesehen, falls die Sparappelle nicht ausreichen:

  • Stufe 2: Umschaltung auf Zweistoffanlagen. Diese Anlagen müssen auf Öl umstellen, CO2-Abgabe würde voraussichtlich gelockert
  • Stufe 3: Einschränkungen und Verbote: Verbindliche Beschränkung der Raum und Heisswassertemperatur. Ausserdem Heizverbot für private Schwimmbäder, anschliessend für öffentliche Bäder, Saunas, Heizstrahler u.ä.
  • Stufe 4: Kontingentierungen auf Prozentsatz, je nach schwere der Mangellage. Von dieser Massnahme wären alle Gasbezüger betroffen mit Ausnahme von z.B. Privathaushalten, Spitäler, Altersheimen, Pflegeheimen, Polizei, Feuerwehr, Trinkwasser und Energieversorgung, Abwasserreinigung, Abfallentsorgung und betreiber von Weichenheizungen auf dem nationalen Schienennetz

Diese Massnahmen können je nach Lage der Situation auch in einer abgeschwächten Version in Kraft gesetzt werden. Im Falle einer kurzfristig eintretenden schweren Mangellage kann es notwendig sein, die Kontingentierung bereits ab Beginn als Sofortkontingentierung mit einer Mindestdauer von 24 Stunden anzusetzen. So können die Netzbetreiber die Netzstabilität sichern. Die Dauer der Kontingentierung kann auch auf sieben Tage oder mehrere Wochen ausgedehnt werden. Während der Kontingentierung ist es ausserdem möglich, mit Kontingenten zu handeln. Dies soll den Schaden bei der Wirtschaft möglichst tief halten.

Die Kriseninterventionsorganisation Gas (KIO Gas) ist zuständig für die Umsetzung und Kontrolle. Sie untersteht der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes und wird auf deren Anweisung aktiv, wenn eine Gasmangellage eintritt.

Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht. Wie man effizienter mit Energie umgehen können, finden Sie hier.

Die vier Stufen an Massnahmen bei einer Gas-Mangellage

Gasmangellage


Schweizer Gaswirtschaft hat Reserven aufgebaut

Da die Schweiz keine eigene Gasproduktion oder -speicher besitzt, ist sie vom Ausland abhängig. Die Schweizer Gaswirtschaft beschafft das Gas auf den Märkten in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Italien. Wenn also in diesen Ländern zu wenig Gas vorhanden ist, beeinflusst das auch die Schweiz. Die regionalen Gasnetzbetreiber haben deshalb 15 Prozent des inländischen Jahresverbrauchs (35 Terawattstunden) in Speicheranlagen in den Nachbarländern gelagert. Zusätzlich stehen 20 Prozent des Schweizer Winterverbrauchs (6 Terawattstunden) in Frankreich, Deutschland, Italien und den Niederlanden in Form von Optionen für zusätzliche Gaslieferungen zur Verfügung und sind kurzfristig abrufbar. Da diese Reserven im Ausland angelegt sind, ist die Schweiz jedoch weiterhin abhängig von deren Solidarität. Mit Frankreich bestehen momentan bereits Staatsverträge, mit Deutschland ist die Schweiz diesbezüglich im Austausch. Am Ende kann man nur darauf hoffen, dass diese Länder sich auch an die Abmachungen halten, wenn sie sich selbst in einer Mangellage befinden.
 

Wasserversorgung

Für StWZ hat die Wasserversorgung bei einer Energiemangellage höchste Priorität. Zyklische Stromabschaltungen sollten keine Auswirkungen auf die Zofinger Wasserversorgung haben. StWZ benötigt Strom, um das Wasser von den Pumpwerken in die Reservoirs zu pumpen. In den Reservoirs kann StWZ einen Bedarf von mehreren Stunden bis wenige Tage lagern. Von dort fliesst das Wasser durch sein Eigengewicht zu den Kunden. Bei länger anhaltenden Stromausfällen hat StWZ zudem Notstromaggregate, mithilfe derer man das Wasser in die Reservoirs pumpen könnte. Bei einer Strommangellage hilft Wasser sparen ebenfalls, um die Versorgungssicherheit zu verbessern.