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Revidiertes CO2-Gesetz

News

Bis 2030 will der Bundesrat die Treibhausgasemissionen der Schweiz gegenüber 1990 halbieren. Damit diese Zielsetzung erreicht wird, hat er am 17. Dezember 2021 ein revidiertes CO2-Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. Dieses knüpft an das geltende CO2-Gesetz an, welches noch bis 2024 Gültigkeit hat, und deckt den Zeitraum von 2025 bis 2030 ab.

Inhaltlich hält sich das revidierte Gesetz grossmehrheitlich an die bisherigen Instrumente wie die CO2-Abgabe. Der Bundesrat verzichtet auf neue Abgaben und setzt stattdessen auf neue Anreize, Förderungen und Investitionen.

CO2-Abgabe bleibt unverändert

Die CO2-Abgabe, die auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas erhoben wird, bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO2. Neu sollen die Mittel aus der Abgabe aber bis knapp zur Hälfte in Klimaschutzmassnahmen investiert werden. Die andere Hälfte wird an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Die Mittel fliessen wie bisher in das Gebäudeprogramm, den Technologiefonds und die Förderung von Geothermie.

2.9 Milliarden für Gebäudesektor

Ein wichtiger Bestandteil des CO2-Gesetzes sind Fördergelder für die Gebäudesanierung und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungsanlagen wie Wärmepumpen. Insgesamt sollen für den Zeitraum vom 2025 bis 2030 rund 2.9 Milliarden Schweizer Franken für diese Themen zur Verfügung gestellt werden. Beispielsweise stehen neu für den Ersatz alter Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Systeme bis 2030 zusätzlich 40 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung.

Kompensationspflicht, erneuerbare Treibstoffe und Mobilität

Das revidierte CO2-Gesetz verpflichtet auch den Flugsektor und die Treibstoff-Importeure. So müssen die Anbieter von Flugzeugtreibstoff dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beimischen. Der Bund will zudem Anlagen unterstützen, welche die Herstellung von erneuerbaren synthetischen Flugtreibstoffen realisieren. Auch betroffen sind Importeure von Benzin und Diesel. Diese müssen einen Teil der CO2-Emissionen der Treibstoffe mit Klimamassnahmen ausgleichen. Dieser zu kompensierende Anteil kann bis auf 90 Prozent angehoben werden und auch Klimaprojekte im Ausland umfassen. Der maximale Anteil, der auf die Preise an der Tanksäule abgewälzt werden dürfen, bleibt aber bei fünf Rappen. Ebenfalls sollen die Treibstoff-Importeure 5 bis 10 Prozent der CO2-Emissionen dadurch vermindern, dass sie erneuerbare Treibstoffe in den Verkehr bringen.

Des Weiteren wird vermehrt in die Elektromobilität investiert. So werden beispielsweise 210 Millionen in die Ladeinfrastruktur für Elektroautos investiert und die Busflotten sollen umgerüstet werden. Hinzu kommt, dass Auto-Importeure aufgrund von angepassten CO2-Zielwerten effizientere Fahrzeuge importieren müssen. Die Mobilität ist, gemeinsam mit dem Gebäudesektor, für die CO2-Reduktion und damit auch für den Klimaschutz von zentraler Bedeutung.

Die ausführliche Medienmitteilung des Bundesrats mit noch mehr Informationen finden Sie hier.