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StWZ Energie AG
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Neue Fördergelder für PV-Anlagen

Strom

Seit Januar 2023 gibt es in der Schweiz ein drittes Fördermodell von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Bei der sogenannten hohen Einmalvergütung für PV-Anlagen (HEIV) werden bis zu 60 Prozent der massgeblichen Investitionskosten erstattet.

Bisher gibt es die Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen sowie jene für grosse PV-Anlagen, bei welchen maximal 30 Prozent der Investitionskosten vergütet werden. Neu bei der HEIV ist, dass die PV-Anlage 15 Jahre ohne Eigenverbrauch betrieben werden muss, um von der Förderung profitieren zu können. Des Weiteren müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Die Anlage muss eine Leistung von mindestens 2 Kilowatt und weniger als 150 Kilowatt aufweisen.
  • Die gesamte produzierte Elektrizität muss ins Netz eingespeist werden.
  • Die Anlage muss ein Inbetriebnahmedatum ab 1. Januar 2023 aufweisen.

Für das Jahr 2023 ist der Betrag der HEIV auf 450 Franken pro Kilowatt installierter Leistung vorgesehen. Ein allfällig vorhandener Neigungswinkelbonus wird zusätzlich vergütet.

 

Für Anlagen ab einer Leistung von 150 kW wird die HEIV per Auktion vergeben. Diese werden von Pronovo durchgeführt.