Ist Ihre Elektroinstallation noch sicher?
Installationen
In älteren Liegenschaften können noch Elektroinstallationen nach der sogenannten Nullung Schema III vorhanden sein. Diese Installationsart entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und birgt ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. StWZ prüft Ihre Installation und begleitet Sie bei einer notwendigen Sanierung.
Was ist eine Nullung Schema III und warum besteht ein Risiko?
Bei Elektroinstallationen nach heutigem Standard sind Neutralleiter und Schutzleiter getrennt. Bei der Nullung Schema III übernimmt der Neutralleiter auch die Schutzfunktion. Wird der Neutralleiter unterbrochen oder fehlerhaft angeschlossen, können Metallgehäuse der verbundenen Geräte unter Spannung stehen, ohne dass dies von aussen erkennbar ist. Das Berühren von Toaster, Waschmaschine oder Stehlampe kann dann zu lebensgefährlichen Stromschlägen führen. Die Sicherung löst dabei nicht automatisch aus.
Könnte meine Liegenschaft betroffen sein?
Betroffen sein können insbesondere Liegenschaften mit Elektroinstallationen aus der Zeit vor 1985, sofern diese seither nicht umfassend erneuert wurden. Ob noch Installationsteile nach Nullung Schema III vorhanden sind, kann eine Fachperson feststellen.
Weshalb besteht Handlungsbedarf?
- Installationen nach Nullung Schema III entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und weisen gemäss Eidgenössischem Starkstrominspektorat (ESTI) ein deutlich erhöhtes Gefährdungspotenzial auf.
- Solange solche Installationsteile vorhanden sind, muss die gesamte Elektroinstallation alle fünf Jahre durch ein unabhängiges Kontrollorgan geprüft werden. Ist die Sicherheit nicht gewährleistet, wird kein Sicherheitsnachweis ausgestellt.
- Für die Sicherheit der Elektroinstallation sind die Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich. Unterbleibt eine notwendige Sanierung, kann dies im Schadenfall rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Ein zeitgemässer zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI-Schutzschalter) lässt sich bei diesen Installationen nicht realisieren.
Was wird saniert?
Je nach Ausgangslage werden der Sicherungskasten erneuert, Schutzleiter nachgerüstet oder bestehende Leitungen ersetzt. In den meisten Fällen werden zudem die Steckdosen ausgetauscht und die Anschlüsse von Leuchten sowie elektrischen Geräten an die heutigen Anforderungen angepasst.
Lassen Sie Ihre Elektroinstallation überprüfen
Die Sanierungskosten gelten als werterhaltender Liegenschaftsunterhalt und können steuerlich in Abzug gebracht werden. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entfällt dieser Abzug grundsätzlich. StWZ beurteilt den Zustand Ihrer Elektroinstallation und begleitet Ihr Projekt von der Besichtigung über die Planung bis zur fachgerechten Sanierung.
Bei einer Auftragserteilung bis zum 31. Dezember 2026 erhalten Sie CHF 250.- Ermässigung pro Liegenschaftsstockwerk. Kontaktieren Sie uns.