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StWZ Energie AG
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Vergütung für PV-Anlagen angepasst

Strom

In seiner Sitzung von Ende November hat der Bundesrat verschiedene Teilrevisionen von Verordnungen im Energiebereich verabschiedet, welche am 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind. Für Personen, welche eine kleinere Photovoltaikanlage bauen wollen, gibt es künftig eine etwas tiefere Vergütung.

Die wohl relevanteste Änderung betrifft alle, die sich eine PV-Anlage mit einer Leistung von unter 30 Kilowatt (kW) anschaffen möchten. Momentan wird eine solche Anlage mit 400 Franken pro Kilowattpeak entschädigt. Ab April 2024 wird dieser Förderbeitrag um 20 Franken pro Kilowattpeak gesenkt. Begründet wird diese Anpassung damit, dass man damit einen Anreiz zum Bau von grösseren Anlagen setzt, welche möglichst die gesamte geeignete Dachfläche für die Stromerzeugung nutzen. Ganz abgeschafft wird per 1. April 2024 ausserdem der Grundbeitrag. Darin inbegriffen sind auch Kleinstanlagen mit einer Leistung bis zu 5 kW.

Neue Auflagen für Grossanlagen
Ausserdem sollen Photovoltaik-Grossanlagen, die im Rahmen der Solaroffensive installiert werden, bis zum Ende des Jahres 2025 eine Gesamtleistung erreichen, die es ermöglicht, mindestens 10 Prozent der geplanten Produktion zu generieren. Dabei wird auch der vor Ort verbrauchte Strom berücksichtigt, zum Beispiel in einem Skigebiet. Sollte die Anlage die festgelegten Förderbedingungen, wie die minimale Jahresproduktion und der minimale spezifische Winterertrag, nicht erfüllen, behält sich das BFE das Recht vor, den Betrachtungszeitraum für die Nettoproduktion, normalerweise drei volle Betriebsjahre, anzupassen.