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StWZ Energie AG
Mühlegasse 7
4800 Zofingen, CH
062 745 32 32,
info@stwz.ch

24h-Pikettdienst

Egal ob Stromausfall oder eine andere Störung in der Energieversorgung: Für Notfälle sind wir während 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr für Sie da.

Strom-Pikett: 079 320 02 76 

Erdgas/Wasser-Pikett: 079 320 02 52

Pikett «StWZ vernetzt»: 062 745 32 32

 

Befolgen Sie die folgenden Anweisungen:

Gasgeruch

  • Öffnen Sie alle Fenster und Türen, damit sich das Gas verflüchtigen kann.
  • Rauchen Sie nicht und verwenden Sie kein Feuerzeug.
  • Betätigen Sie keine elektrischen Schalter und telefonieren Sie nicht in Ihrer Wohnung.
  • Schliessen Sie Ihren Gashahn.
  • Warnen Sie die anderen Personen im Haus.
  • Benutzen Sie dabei nicht die Klingel, sondern klopfen Sie.
  • Verlassen Sie das Gebäude.
  • Rufen Sie im Freien den bei Gasgeruch kostenlosen Erdgas-Pikettdienst unter 079 320 02 52 an.

Stromausfall

  • Kontrollieren Sie Ihre Sicherungen.
  • Wenn nur Ihre Wohnung ohne Strom ist und Ihre Nachbarn nicht vom Ausfall betroffen sind, liegt die Störung wahrscheinlich an den Elektroinstallationen. Rufen Sie den Pikettdienst Elektrizität unter 079 320 02 76 an.
  • Wenn das ganze Quartier vom Stromausfall betroffen ist, dürfte eine Störung im Stromnetz der Grund sein. Benachrichtigen Sie den Pikettdienst Elektrizität unter 079 320 02 76.
  • Obwohl Stromunterbrüche selten sind, halten Sie am besten vorsorglich Kerzen und eine Taschenlampe bereit. Machen Sie sich zudem mit den Grundfunktionen Ihres Sicherungskastens vertraut.

Wasserschaden

Rufen Sie bei einem Wassereinbruch oder ungewöhnlichen Fliessgeräuschen den Pikettdienst Wasser unter 079 320 02 52 an.

Bei einem Einsatz ausserhalb unserer Öffnungszeiten verrechnen wir eine Pauschale von CHF 162.15 inkl. MWST.

Zusätzlich wird der Pikett-Einsatz gemäss den StWZ-Ansätzen sowie den untenstehenden Zeitzuschlägen verrechnet.

 

Zeit Zuschlag

Abend (20.00 bis 23.00 Uhr)

25 Prozent

Nacht (23.00 bis 06.00 Uhr) 50 Prozent
Samstag (13.00 bis 24.00 Uhr)   50 Prozent
Sonntag und Feiertag (00.00 bis 24.00 Uhr)  100 Prozent