Förderabgabe des Bundes: Anschub für Ökostrom Noch immer ist es etwas teurer, Strom mit naturnahen Anlagen zu produzieren als in Grosskraftwerken. Um den Herstellern die Differenz auszugleichen, gibt es eine Förderabgabe.
Auf jede verbrauchte kWh (Kilowattstunde) Strom erhebt der Bund eine Förderabgabe. Der grösste Teil der Einnahmen wird verwendet, um Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern. Fachleute sprechen von der kostendeckenden Einspeisevergütung – kurz KEV.

Wer eine Solar-, Windkraft- oder Kleinwasserkraft-Anlage baut, muss viel an Zeit und Geld investieren. Die Produktionskosten pro kWh liegen höher als der erzielte Verkaufspreis.  Dank der KEV erhält die Herstellerin oder der Hersteller einen angemessenen Betrag für den ökologischen Strom. Dadurch wird es finanziell interessant, eine umweltschonende Produktionsanlage zu errichten.

Zurzeit beträgt die Förderabgabe 0.45 Rp. pro kWh Strom, wovon 0.1 Rp. für den Gewässerschutz verwendet werden. 2013 steigt die maximale Höhe auf 0.9 Rp. pro kWh. Dann werden für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien jährlich rund 500 Mio. CHF zur Verfügung stehen.

Die Förderabgabe wird direkt durch die Energieversorger in Rechnung gestellt. Sie muss auf der Stromrechnung unter der Rubrik «Abgaben an Dritte» transparent ausgewiesen sein. Mehr…

Weitere Informationen

Detaillierte Erklärungen zur Förderabgabe www.bfe.admin.ch (Rubrik: Dossiers & Quick-Links)